Wie der Verein rechtlich verankert ist...

 

 

Satzung modus e.V.

(vom 25. Februar 2003)

 

 

§1    Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen modus e.V. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Er hat seinen Sitz in 59425 Unna, Twiete 9.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

§2    Vereinszweck

        Zweck des Vereins ist es,

In den Projekten stellt die auf dem Umweltgipfel 1992 in Rio de Janeiro beschlossene Agenda 21 den thematischen Schwerpunkt dar.


Diese Ziele werden erreicht mittels:

§3     Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in keinster Weise eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§4     Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Gewähr dafür bietet, die Bestrebungen und das Wirken des Vereins zu fördern.

Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein. Der Austritt kann durch schriftliche Kündigung zum Ende eines Monats erfolgen. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz wiederholter Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

 

§5     Förderer

Förderer des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Zweck des Vereins ideell und materiell fördert.

 

§6     Organe des Vereins

          Organe des Vereins sind:

§7     Vorstand

Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern und wird für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus, mindestens einmal im Jahr, zur Mitgliederversammlung ein. Der Vorstand wählt den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

 

§8     Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Er hat vor allem folgende Aufgaben:

§9     Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

 

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

§10   Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an UNICEF, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.